Balkonkraftwerk mit Speicher anmelden (Marktstammdatenregister)
Das Wichtigste
- Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) meldest du ein Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur an. Die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, und die Bundesnetzagentur informiert ihn (Netzbetreiber e-netz Südhessen, UBA).
- Grenzen laut MaStR: 2.000 W Modulleistung und 800 W Wechselrichterleistung. Maßgeblich ist das Typenschild bzw. das Einheitenzertifikat, nicht eine Drosselung in der Software (MaStR-Registrierungshilfe, UBA).
- Der Speicher ist eine eigene Einheit und muss ebenfalls registriert werden. Das geht im selben Ablauf oder später separat (MaStR-Webhilfe). Das gilt auch, wenn du eine bestehende Anlage nachrüstest.
- Ein alter, rückwärtslaufender Zähler wird bis zum Tausch geduldet. Der Tausch gegen einen Zweirichtungszähler kostet dich laut UBA nichts extra.
Schritt für Schritt
- Auf marktstammdatenregister.de ein Benutzerkonto anlegen und die E-Mail bestätigen.
- Den vereinfachten Assistenten für Balkonkraftwerke starten und dich als Anlagenbetreiber eintragen.
- Die Anlagendaten eintragen: Standort, Inbetriebnahmedatum (das erste Einstecken), Modulleistung und Wechselrichterleistung in Watt sowie die Zählernummer (diese wird nicht veröffentlicht).
- Die Frage „Betreiben Sie auch einen Stromspeicher?“ mit Ja beantworten und die Speicherdaten angeben (Datenblatt, Typenschild).
- Die Registrierungsbestätigung herunterladen.
Die technischen Daten deines Speichers (Kapazität, AC-Leistung) findest du auf unseren Modellseiten mit Link zur Herstellerquelle.
Achtung bei Speichern mit eigenem Wechselrichter
Viele AC-Speicher speisen selbst ins Hausnetz ein. Auf den Modellseiten siehst du unter „AC-Ausgang“, welche Leistung der Hersteller nennt. Wird insgesamt mehr als 800 W eingespeist, gilt die vereinfachte Balkonkraftwerk-Regel nicht mehr. Kläre das vor dem Kauf. Viele Geräte lassen sich laut Hersteller auf 800 W einstellen, aber maßgeblich ist laut UBA das Typenschild bzw. das Zertifikat.
Stand der Quellen: November 2026. Keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wo melde ich ein Balkonkraftwerk mit Speicher an?
Nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit dem Solarpaket I (Mai 2024) entfallen.
Muss der Speicher extra registriert werden?
Ja, er ist eine eigene Einheit. Das geht im selben Ablauf wie das Balkonkraftwerk oder später separat.
Welche Grenzen gelten?
2.000 W Modulleistung und 800 W Wechselrichterleistung, laut Registrierungshilfe des Marktstammdatenregisters.
Tipp: Im „Welcher Speicher passt zu mir?“ siehst du, welcher Speicher zu deinem Balkonkraftwerk passt.